48
Innenministerium will Angehörige von „Clans“ kollektiv abschieben - Politik
(www.sueddeutsche.de)
Diese Community wird zum 01.07 auf read-only gestellt. Durch die anhäufenden IT-Probleme und der fehlende Support wechseln wir als Community auf www.feddit.org/c/dach - Ihr seid herzlich eingeladen auch dort weiter zu diskutieren!
Das Sammelbecken auf feddit für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar findet ihr hier: Infothread: Regeln, Feedback & sonstige Infos
Auch hier gelten die Serverregeln von https://feddit.de !
Banner: SirSamuelVimes
Ist "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" bei uns kein Straftatbestand?
§129 StGB. Jap ist ein Strafbestand.
und dann sehe ich da auch kein Problem mit der Abschiebung. Zumal dann auch noch Druck auf die Person damit aufgebaut werden kann um ggf. das Clanoberhaupt zu belasten...
Und dann werden auch die Familienmitglieder abgeschoben, die mit den kriminellen Aktivitäten ihrer Familie nichts zu tun haben? Das ist doch komplett hirnrissig. Ihr stellt das so dar, als wäre Familienangehörigkeit gleichbedeutend mit Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die derzeitige Gesetzeslage ist vollkommen ausreichend.
lesen, ist es denn so schwer?
wenn die nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind und davon profitieren, dann ja ab dafür...
von etwas anderem habe ich nie gesprochen und das lasse ich mir auch nicht anhängen !
Wenn sie nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind, dann begehen sie Straftaten, womit man sie ausweisen kann, wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Alles bereits gesetzlich abgedeckt und keine neuen Regelungen notwendig.
Und warum genau bist du dir 100% sicher, dass das ein Problem der Gesetzeslage ist? Das hört sich für mich eher nach dieser typischen Law&Order Argumentation an, die sie auch immer bei der Vorratsdatenspeicherung herauskramen. Dass sie dann gar nicht das Personal hätten, um die Daten auch auszuwerten, interessiert niemanden.
Minderjährige sind nicht straffähig.
Kinder. Jugendliche (ab 14) schon. Ich weiß aber gerade nicht, wie das in Bezug auf Abschiebungen funktioniert.