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submitted 1 year ago* (last edited 1 year ago) by Synecdoche@feddit.de to c/deutschland@feddit.de

Volksverpetzer, gemeinnütziger Anti-Fake-News-Blog hat diese Petition gestartet und richtet sie an den Bundesrat.

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[-] geizeskrank@feddit.de 0 points 1 year ago

Ich bitte schon darum nicht absichtlich missverstanden zu werden; mir ist klar was die AfD darstellt.
Was passiert mit den Nazis wenn die AfD weg ist, lösen die sich in Luft auf?
Hören die enttäuscht auf Faschisten zu sein?

[-] Haven5341@feddit.de 20 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

lösen die sich in Luft auf?

Nein, aber z.B. die staatlichen Gelder, die sie abgreifen und mit denen sie den Kampf gegen unser Land finanzieren, fallen weg. Die Organisationsstrukturen fallen weg. Das Vermögen der Partei wird beschlagnahmt etc.

Edit:

Außerdem hätte es wohl auch endlich Folgen für Beamte in der AfD.

[-] fiah@discuss.tchncs.de 13 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Was passiert mit den Nazis wenn die AfD weg ist, lösen die sich in Luft auf?

die überzeugten nazis werden immer nazis bleiben. Aber ohne AFD wird es bestimmt viel weniger Mitläufer geben, womit der Akzeptanz allgemein deutlich reduziert wird

[-] iamkindasomeone@feddit.de 12 points 1 year ago

Nö, aber es gibt da durchaus Radikalisierungseffekte durch die AfD, die mit ihren täglichen Lügen und Propaganda die Meute aufheizt. So erreicht sie auch den weit entferntesten Bauern im Brandenburgischen Hinterland. Es ist einfach schon viel zu weit gekommen. Natürlich bleiben die in Deutschland, aber das sind ja die gleichen Leute wie vor dem Erscheinen der AfD. Die sollen dann halt wieder zur CDU, FDP oder so wandern.

[-] geizeskrank@feddit.de -3 points 1 year ago

Ok, lassen wir so stehen.
Nächster Gedanke: es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Verbotsverfahren scheitern würde.
Was würde dass für Signale senden? Wir würden diese ganze Shitshow regelrecht legitimieren.

[-] iamkindasomeone@feddit.de 10 points 1 year ago

Wir würden sie genauso legitimieren, wie wir es aktuell tun.

[-] Sodis@feddit.de 9 points 1 year ago

Warum ist ein Scheitern wahrscheinlich? Die NPD wurde aus Mangel an Relevanz nicht verboten. Der Thüringer Landesverband ist gesichert rechtsextrem UND aufgrund seiner Wahlergebnisse relevant. Auf Landesebene würde ich das Scheitern daher nicht als wahrscheinlich betrachten und darauf richtet sich ja die Petition.

[-] Sodis@feddit.de 9 points 1 year ago

Ein Parteiverbot verbietet auch Nachfolgeparteien. Es wird also wesentlich schwerer für Faschisten wieder politisch aktiv zu werden.

[-] SevFTW@feddit.de 5 points 1 year ago

Nein, aber sie haben nicht die Möglichkeit die etablierte Strukturen und Finanzen zu nutzen.

Ja klar, sie können einfach eine neue Partei gründen, und ja, der Staat würde da wieder jahrelang rum eiern, statt Faschistenparteien zu verbieten, aber die größte wäre dann erst mal weg und sie müssten neu beginnen.

[-] Sodis@feddit.de 6 points 1 year ago

Parteiverbote inkludieren Nachfolgeparteien.

[-] SevFTW@feddit.de 3 points 1 year ago

Ah, das wusste ich nicht! Wie wird das dann entschieden? Anhand der Mitglieder?

[-] Sodis@feddit.de 4 points 1 year ago

Im Gesetzestext ist das so formuliert:

(1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei an deren Stelle weiter verfolgen (Ersatzorganisation) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. (2) Ist die Ersatzorganisation eine Partei, die bereits vor dem Verbot der ursprünglichen Partei bestanden hat oder im Bundestag oder in einem Landtag vertreten ist, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß es sich um eine verbotene Ersatzorganisation handelt; die §§ 38, 41, 43, 44 und 46 Abs. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und § 32 dieses Gesetzes gelten entsprechend. (3) Auf andere Parteien und auf Vereine im Sinne des § 2 des Vereinsgesetzes, die Ersatzorganisationen einer verbotenen Partei sind, wird § 8 Abs. 2 des Vereinsgesetzes entsprechend angewandt.

Ich vermute mal, dass bei der Gründung einer neuen Partei von einschlägigen Personen überprüft wird, ob diese als Ersatzorganisation gelten könnte, bevor sie zu Wahlen zugelassen wird.

this post was submitted on 23 Aug 2023
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