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Die genaueren Bestimmungen zur Cannabisfreigabe
(www.bundesgesundheitsministerium.de)
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Interessante Frage. Das wurde schon seit Jahrhunderten so gemacht: Vielfältige Nutzpflanze dient als Pollenfänger bei den Rüben. Warum nur bei Rüben, steht da auch nicht.
Danke fürs raussuchen - alles sehr interessant!
Ich wundere mich dennoch über die Ausnahme in der Legaldefinitionen, da Nutzhanf ja bereits ebenfalls explizit ausgenommen wird und laut dem Artikel THC-freier Hanf ja gleichermaßen als Pollenschutz anscheinend gut funktioniert...
... Macht systematisch an sich nur dann Sinn, wenn psychoaktiver Hanf den Pollenschutz tatsächlich effektiver als THC-freier Hanf bewirken könnte...?
Vielleicht haben sie auch keine Lust, jede Menge Anzeigen deswegen zu bearbeiten. Bisher gab's nur THC-freien Hanf, da mussten sie nicht zu jedem Rübenacker rausfahren. Und jetzt wird der Hanf vor der Blüte zerstört, da ist es auch egal, ob er THC hat oder nicht.
Wahrscheinlich muss man andere Kulturpflanzen nicht vor Bestäubung schützen?