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Klima-Kleber in München: Aufgeheizte Stimmung in der Stadt
(www.abendzeitung-muenchen.de)
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Eine Rettungsgasse zu Befahren ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld und soweit ich weiß auch mit Fahrverbot geandet. Anbrüllen, Wegschubsen oder auch andere zu mutwillig zu behindern sind eine Form von Gewalt. Wie geschrieben sehe ich keine Rechtfertigung Personen zu attackieren. Einen Unbeteiligten anzubrüllen, sehe ich ebenfalls nicht gerechtfertigt. Ich zähle die unangemeldete Blockade der Straße jedoch ebenfalls zur Gewalt. Denn der Autofahrer wird in eine Situation gezwungen. Es ist eine aktive Handlung der Aktivisten ich setze das einem Anbrüllen gleich, wobei sich der Betroffene beim Anbrüllen die Situation meist selbst verlassen kann.
Nur um es klar zu stellen. Ich habe kein Verständnis für austickende Autofahrer. Ich halte es jedoch für scheinheilig als Aktivist gezielt Unruhe zu initiieren, andere zu provozieren und dann auf die schwarzen Schafe unter den provozierten zu deuten. Das Ziel von "Zivilem Ungehorsam" ist es Unruhe zu schaffen um Medieninteresse zu erwecken und politische Amtsträger zu Veränderung zu bewegen. Der austickende LKW-Fahrer wir hier benutzt. Das gehört zur Methode.