this post was submitted on 26 Sep 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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founded 1 year ago
MODERATORS
 

Ich frage hier, weil mein Rechstanwalt (Rechtsberater der Gewerkschaft) sich nicht gemeldet hat. Ich hoffe, am Montag eine Antwort zu bekommen.

Ich habe eine ‘Einladung’ zum Gespräch mit der Leitung nächste Woche, wie schon in einem anderen Thread gesagt. Auf diesem Brief steht als eingeladene Person ein Mitglied des Personalrats, den ich nicht kenne, der sich mit meinem Fall nicht beschäftigt hat.

Mein Personalrat ist gemischt: eine Minderheit versteht, dass ein Job ein Job ist, sie verhälten sich wie Mitglied von IG-Metall. Die Mehrheit ist aber passiver, überzeugt, dass Pflege eher Ehre ist und kein Job. Sie sind überzeugt, Mitglied einer großen Familie zu sein. Ich habe das Gefühl, dass die Leitung bevorzugt die Mitglieder des Rates einlädt, die zu dieser zweiten Gruppe gehören.

Ich wurde schon einmal von einem passiven Mitglied des Rates zum Gespräch mit der Leitung ‘eingeladen’. Diese Person sagte nichts im Gespräch und nach dem Gespräch lehnte sie mein Bedarf auf Information und Beratung ab.

Dies finde ich nicht in Ordnung.

Ich habe aber einen Mitglied des Rates gefunden, der mich über Präzedenfälle, Abmahnungsverlauf, Anwälte und alternative Arbeitsstellen informiert hat. Ich möchte, dass nur diese Person mich begleitet und nicht irgendwelchen Mitglied des Rates, der sich mit meinem Fall nicht beschäftigt hat, den ich nicht kenne.

Habe ich Anspruch darauf?

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[–] UNY0N@lemmy.wtf 4 points 2 weeks ago

Ich würde sagen ja. Es steht nirgendwo schwarz auf weiß, das eine Mitarbeiter der Betriebsrats-Mitglied aussuchen darf für ein solches Gespräch, aber der Betriebsrat hat den Pflicht in Sinne der Mitarbeiter zu handeln, und macht sich sogar strafbar wenn die dies nicht tun. Hier einen Beispiel für ein mögliches Pflichtverletzung:

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zum Nachteil der Mitarbeiter

Gnommen von hier:

https://rechtsanwalt-tillmann.de/betriebsrat-mitarbeiter-rechte/

Und hier sind die Rechten und Pflichten gut zusammengefasst:

https://www.rae-schreiner.de/teilnahmerecht-des-betriebsrats-bei-mitarbeitergespraechen/

Der Arbeitgeber darf einen Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen nur unter bestimmte Bedingungen. Der Arbeitnehmer dagegen darf immer hinzuziehen.

Ich bin kein Anwalt, und auch nicht der super-profi hier, aber die Dokumente im Netz helfen hier viel weiter. Ich empfehle die langsam und wachsam durchzulesen, und ggf. einen Gespräch mit einen Anwalt zu suchen.