ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!
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Regeln:
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2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
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Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
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Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
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Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
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Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
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Ich zitiere aus dem Urteil:
Es ging nie darum, dass GF Schickhose nun auf Ewigkeit einen Citroën (PFUI!) fahren muss, als sei er ein ungewaschener Geringverdiener. Es ging um den Übergangsmietwagen bis (mutmaßlich) ein neuer Porsche beschafft werden konnte.
So wie ich das lese wollte die Klägerin (Arbeitgeberin von Herrn Schickhose) mehr Geld für die Mietkosten von der Beklagten (mutmaßlich die Versicherung des Unfallverursachers) haben, als diese anrechnen wollte.
Letztlich haben sich hier ein Unfallgegner und eine Versicherung um die Höhe! einer Erstattung gestritten. Ob das hier angesprochene Instrument der Nutzungsausfallentschädigung jetzt von Herrn Schickhose, der Firma oder einem gewieften Anwalt gekommen ist, wissen wir auch nicht. Letztendlich ist das hier brutal langweiliger Klagealltag in Deutschland.
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
Das habe ich auch nicht behauptet. Aber auch für diese Übergangszeit verliert er einen Teil seiner Vergütung durch Ausfall des Fahrzeuges. Wie er dabei allerdings für die Differenz zwischen Porsche und Citroen auf 175€ pro Tag kommt, erschließt sich mir nicht so wirklich. Aber dem Gericht ja offenbar ebenfalls nicht :)
Das ist tatsächlich ein interessanter Ansatz! Und mit dieser Argumentation, dass der GF eine geldwerte Einbuße (=Schaden) durch den Ersatzwagen bei seinem Einkommen hat, hätte der GF vielleicht auch eine Chance auf Schadensersatz gehabt.
Da ist allerdings viel prozessual gelaufen (wer kann eigentlich den Anspruch rechtlich geltend machen) und es ging hier um Mietwagenkosten vermischt mit Nutzungsausfall.
175€ sind der (pauschale) Tagessatz für Nutzungsausfall bei Fahrzeugen, die in die höchste Klasse (A - kleine Schrottmöhre bis L - Luxussegment gegliedert) eingeordnet werden.
Nutzungsausfallentschädigung bekommt man für die Tage, an denen man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, aber kein anderes Fahrzeug zur Verfügung hat. Durch die Anmietung des Ersatzfahrzeugs (das für die gesamte Ausfallzeit zur Verfügung stand), ist jedoch ein Fahrzeug da. Damit funktioniert es nicht, hier diesen Nutzungsausfall geltend zu machen. Wieso die Versicherung nicht die komplette Zeit anerkannt hat, weiß ich nicht. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass das neue Fahrzeug für den GF schneller hätte besorgt werden können.
Hier hat der GF/die Arbeitgeberin versucht, die Differenz zwischen der Nutzungsausfallpauschale und den Mietwagenkosten einzuklagen.
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
Hab Schnappspralinen, nur für dich!
*Schnapspralinen
Ich war gerade in der Gegend und habe gehört du gibst ne Runde Schnapspralinen aus?
Aber er soll sie doch schnappen!
Super Kommentar, vielen Dank!
E: klingt vllt sarkastisch, ist aber tatsächlich ernst gemeint. Sehr konstruktiv und gelernt habe ich auch.
Freut mich. Dann ist meine Erfahrung, nachdem mir in drei Jahren hintereinander jeweils jemand ins Auto gefahren ist nicht umsonst 😅