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Berlin: Achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung für Klimaaktivistin
(www.tagesschau.de)
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Ja.
Vor Gericht sollte man nicht ehrlich sein, wenn man frei sein will
Muss man sich schon fragen was das über den sog. Rechtsstaat aussagt wenn das die Anreize sind die gesetzt werden.
Das ist doch einfach der Grundsatz moderner Rechtssprechung, du musst dich nicht selbst belasten.
Wenn du dafür verhaftet wirst, und (anscheinend, hab es nicht genau verfolgt?) vorhast es wieder zu tun, dann solltest du das für dich behalten, und das ist moralisch vollkommen korrekt und dein gutes Recht.
Das nicht zu tun mag ehrlich sein, aber es gibt wohl nicht viele Richter die dich freisprechen wenn du ihnen ins Gesicht sagst "wenn ich hier raus gehe begehe ich die Straftat gleich noch mal".
Klingt logisch. Dann ists eher die Frage wieso es eine Straftat ist sich auf eine Straße zu setzen.