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OLG HH: Kununu muss Klarnamen von Bewertenden nennen
(www.lto.de)
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Nicht nur das. Auch wenn du mittlerweile woanders arbeitest ist es nie gut im Clinch mit dem Ex-Arbeitgeber zu sein. Die Welt ist klein und man kennt sich in vielen Branchen ganz gut. Arbeitgebern ist prinzipiell erstmal nicht zu trauen. Ich würde meine Möglichkeit mich anständig ausbeuten zu lassen nicht für eine Bewertung auf irgendeinem Internetportal aufs Spiel setzen..