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this post was submitted on 20 Feb 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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§ 168 StGB: Störung der Totenruhe
(Hervorhebung durch mich)
Ja, aber das ist die Polizei! Die würden sowas doch nie tun!
Zählt im Effekt leider nur für Normalsterbliche, nicht für die Cops :)
Mal abgesehen von der Ernsthaftigkeit des Themas, aber
Den Begriff feiere ich gerade. 😁
Wahrscheinlich greift das nicht, weil das keine richtige Totengedenkstätte ist. Da zählen bestimmt nur korrekt nach gültiger Friedhofsatzung und den anerkannten Regeln der Technik vom dazu berechtigten Steinmetz gesetzte Grab- und Gedenksteine.
Nee, hatten wir im Natenom-Kontext. Da wird auch wegen Störung der Totenruhe, die halt nicht auf Gräber, sondern auch auf Gedenkstätten, bezogen werden kann, ermittelt.