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Zum ersten Mal dürfen bei der EU-Wahl 16-Jährige wählen
(www.tagesschau.de)
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Sie dürfen MITentscheiden, was sie auch im Rahmen ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit dürfen. Sie dürfen auch in die Jugendstrafanstalt und waren/sind zu Schule verpflichtet. Ein bisschen Teilhabe an der politischen Entscheidungsfindung für diese Rechte und Pflichten ist doch nicht so verkehrt. Dafür muss man sie nicht gleich den Experten verklausulierter AGBs und zwielichtigen Abofallenanbietern zum Fraß vorwerfen.