Kleiner Gesetzesvorschlag:
- Das Behindern von Betriebsratgründungen und das aktive Behindern von Betriebsratarbeit ist strafbar. Und zwar mit verpflichtender Gefängnisstrafe für die Verantwortlichen und den Geschäftsführer
- Whistleblower bekommen 2% des globalen Firmenumsatzes als Belohnung
Auf die Weise kann man sicherstellen, dass auch in den obersten Etagen eine gewisse Paranoia herrscht, um genau solche Aktionen zu verhindern.