43
Warum wir nie wieder etwas von „Radfahrerin erfasst“ lesen wollen!
(berlin.adfc.de)
Alles rund ums Fahrrad.
Technik, Verkehrswesen, Touren, was auch immer.
Ganz so eindeutig scheint die Rechtsprechung nicht zu sein:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-5O37220-fahrradfahrer-autofahrer-dooring-schadensersatz-haftung
Und in diesem Fall sieht das Oberlandesgerichts Celle den erforderlichen Abstand anders als das Landgericht Berlin lediglich bei 50 cm:
https://www.ps-verkehrsrecht.de/urteile/vorsicht-beim-tueroeffnen-autotuer-vs-fahrrad/
Rein rechtlich bräuchte es wohl ebenso erst eine rechtliche Einordnung um eine Mitschuld des Radfahrers festzustellen. In Verkehr selbst wird es den Radfahrern durch die Infrastruktur zumindest nicht leicht gemacht, entsprechende Erwartungen umzusetzen.