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Kabinett bringt Cannabis-Teillegalisierung auf den Weg
(www.tagesschau.de)
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Nein unentgeltliche Weitergabe zum gemeinsamen Konsum ist erlaubt, damit man sich z.B. einen Joint teilen kann.
Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?
Der DNA-Code der Mutterpflanze wird zusammen mit der pseudonymisierten Besitzer-ID einfach auf einer Blockchain gespeichert. /s
@Aldileon @superkret Das Joint-teilen zum sofortigen Konsum ist aber nach heute üblicher Rechtsprechung schon nicht als Drogenabgabe/-handel einzustufen, nichts was das neue Gesetz bringt oder konkretisiert.
Ja Rechtsprechung aus der Praxis, aber noch nicht Gesetz. Ich finde das ist schon ein Unterschied wenn es wirklich von vornherein offiziell möglich ist