Deutschland
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im EU AI Act sind natürliche Personen, die so ein System privat und nicht beruflich betreiben ausdrücklich von den regelungen ausgeschlossen, das ist in dieser diskussion aber eh nur ein strohmann.
es geht hier nicht um veröffentlichen, es geht um die Änderung von daten in deinem Besitz, sie werden nicht an dritte weitergegeben oder irgendwo zur schaugestellt. Ich könnte jetzt grade meine Fotobände durchgehen und auf jedes Foto eine Ente malen und würde nichts ungesetzliches tun. ich dürfte sie vermutlich nicht ausstellen.
zum glück tun wir das nicht sondern bearbeiten nur html, dass uns der Browser anzeigt.
Die "kopie" wird schon indem moment erstellt, indem mein Browser das html läd bzw generiert. und dabei wird er es in vielen fällen schon anders darstellen als es geplant war, wenn mir z.b. Fonts fehlen oder ich inhalte von drittservern nicht lade. Und für alle Beteiligten Geräte wurde diese Pauschale gezahlt, also gibt's auch hier nichts rütteln, wir vervielfältigen ja nichtmals etwas.
Ein Urteil im Sinne des Axel-Springer-Verlags wäre einfach nur Banane.
Den AI Act habe ich auch nicht erwähnt. Wie gesagt, Urheberrecht.
Eben dabei muss UrhG und DSGVO beachtet werden.
Das ist nicht unbedingt richtig. Es kommt drauf an.
Da sehe ich kein Problem. Hat auch nichts mit dem Argument in diesem Fall zu tun.
Das Gericht wird das Gesetz interpretieren. Urteile nach dem "gesunden Volksempfinden" hättest, gibt's nicht mehr.