this post was submitted on 21 Aug 2025
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Deutschland

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[–] General_Effort@lemmy.world 1 points 3 weeks ago

m EU AI Act sind natürliche Personen, die so ein System privat und nicht beruflich betreiben ausdrücklich von den regelungen ausgeschlossen, das ist in dieser diskussion aber eh nur ein strohmann.

Den AI Act habe ich auch nicht erwähnt. Wie gesagt, Urheberrecht.

es geht hier nicht um veröffentlichen, es geht um die Änderung von daten in deinem Besitz, sie werden nicht an dritte weitergegeben oder irgendwo zur schaugestellt.

Eben dabei muss UrhG und DSGVO beachtet werden.

Ich könnte jetzt grade meine Fotobände durchgehen und auf jedes Foto eine Ente malen und würde nichts ungesetzliches tun. ich dürfte sie vermutlich nicht ausstellen.

Das ist nicht unbedingt richtig. Es kommt drauf an.

Die “kopie” wird schon indem moment erstellt, indem mein Browser das html läd bzw generiert. und dabei wird er es in vielen fällen schon anders darstellen als es geplant war, wenn mir z.b. Fonts fehlen oder ich inhalte von drittservern nicht lade.

Da sehe ich kein Problem. Hat auch nichts mit dem Argument in diesem Fall zu tun.

Ein Urteil im Sinne des Axel-Springer-Verlags wäre einfach nur Banane.

Das Gericht wird das Gesetz interpretieren. Urteile nach dem "gesunden Volksempfinden" hättest, gibt's nicht mehr.