this post was submitted on 22 Aug 2025
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Wie ist denn sowas rechtlich einzuordnen?
Post aus einem Briefkasten stehlen ist doch sicher nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Egal, ob das jetzt Wahlwerbung oder was anderes ist.
Ist das nicht Diebstahl?
Das ist tatsächlich sogar schlimmer als "simpler" Diebstahl weil der Kollege da ins Postgeheimnis eingreift. Oder zumindest in die Reste davon, die noch nicht komplett dekommissioniert sind.
Bei Flyern, die weder verschlossen sind, noch eine persönliche Nachricht enthalten dürfte es schwierig sein aufs Postgeheimnis abzustellen. Wenn er sich dabei Zugang zu den "normalen" Briefen verschafft hat, ist das natürlich eine andere Sache.
IBKA, aber im Video betreibt er richtig Aufwand, um den Flyer, der tief im Briefkasten steckt und von außen nicht wirklich sichtbar ist, aus selbigem heraus zu angeln.
Hier mal §202 StGB:
Könnte in meinen Augen unter (2) fallen, wenn die Wahlwerbung entsprechend adressiert ist (unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen). Hängt aber auch davon ab, ob der Briefkasten als verschlossener Behälter gilt.
Klingt nach einer Examensfrage:
Die Partei G verteilt zu einer anstehenden Wahl Informationsmaterial. Dieses wird in die Briefkästen der Anwohner eines Stadtviertel eingeworfen. Ein Vertreter der Partei C angelt diese Schriftstücke aus den verschlossenen Briefkästen und wird dabei durch Anwohner A auf Video aufgenommen.
Erläutern Sie welche Straftatsbestände in Betracht kommen.
Betrachten Sie folgende Varianten:
Ich würde sagen es ist eindeutig ein Diebstahl wobei es um eine geringwertige Sache geht. Eventuell könnte es ein besonders schwerer Fall i.S.d § 243 I Nr.2 handeln, da ein Briefkasten ein verschlossenes Behältnis sein dürfte aber jedenfalls gegen Wegnahme besonders gesichert ist.