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Klar. Das war auch eher meine Argumentation, dass all dies gesetzlich keine sexuelle Belästigung darstellt. Mir fehlt irgendwie die Kreativität auf etwas zu kommen was (verbale) sexuelle Belästigung ist, aber gleichzeitig nicht vorsätzlich herabwürdigend, so dass es gleichzeitig auch als Beleidigung geahndet werden kann...
Letztlich muss man sicherlich eine sinnvolle Abgrenzung finden. Aber das ist wahrscheinlich bei allen Gesetzen so. Und Gefängnis wäre auch etwas übertrieben. Und hinterherpfeifen kann man ja auch ganz unsexuell tun. Z.B. wenn jemand zurückkommen soll oder sein Portemonnaie vergessen hat. Also das muss schon mehr und genauer sein.
Edit: Irgendein Artikel sagt: "Ich möchte dir an die Muschi fassen" wäre zumindest 2017 solch ein Fall, der keine Beleidigung darstellt.