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Es ist wirklich dämlich einen so gottserbärmlichen Strohmann aufzustellen. Den "Vogel zeigen" fällt unter Beleidigung. Ein entsprechend belästigender Catcall genauso. In beiden Fällen steht Aussage gegen Aussage - im Zweifelsfall gewinnt also, wer einen -nicht verwandten- Zeugen mitbringt. Ob der allerdings die Wahrheit sagt, oder evtl. an einer Retourkutsche beteiligt ist, ist die andere Frage. Abgesehen davon haben Autos Nummernschilder...
Naja, die Parallele ist, dass Beides vielleicht auf der anderen Seite nicht ganz so schöne Gefühle hervorruft. Und wo man dort die Grenze zieht, ist meiner Meinung nach ziemlich willkürlich. Ist es okay jemandem ungefragt meine Meinung mitzuteilen, dass ich sein/ihr Verhalten für dämlich halte? Ist es okay ihnen ungefragt und lautstark mitzuteilen, dass ich gerade sexuelle Gefühle für sie habe? Ich denke das sind schon verschiedene Sachen, zumindest wenn ich mir eine Definition überlegen muss. Es kitzelt aber an der gleichen Stelle in meinem Unrechtsempfinden. Ich halte das überhaupt nicht für einen Strohmann, sondern für den nahegelegenen Vergleich. Gerade auch wenn man überlegt, dass das eine im Moment mangels Strafbarkeit über das Andere abgewickelt werden muss. Sofern es denn möglich ist... Was ja hier eine der Fragen ist, die im Raum stehen...
Ach, muss gar nicht. Hab gerade neulich eine Entscheidung gelesen, die rein auf Grundlage der Zeugenaussage der Ehefrau zugunsten ihres Mannes ausgefallen ist. Fand ich auch irgendwie komisch. Aber gut, ging auch gegen einen Fahrradfahrer und die Eheleute waren im Auto, das gab vmtl. Bonuspunkte.