Deutschland
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Die Begründung steht im Text. Es war nicht strafbar im Sinn §185 StGB Beleidigung, da der "Angriff auf die Ehre" nicht nachgewiesen werden konnte.
"...Im Zusammenhang mit der Vornahme sexuell motivierter Äußerungen liegt ein Angriff auf die Ehre nur vor, wenn der Täter zum Ausdruck bringt, der Betroffene weise insoweit einen seine Ehre mindernden Mangel auf. Eine ehrverletzende Kundgabe von Missachtung liegt regelmäßig nicht allein in der sexuell motivierten Äußerung des Täters. Denn allein die sexuelle Moti- vation des Täters, mit der er den Betroffenen unerwünscht und gegebenen- falls in einer ungehörigen, das Schamgefühl betreffenden Weise konfrontiert, genügt für die erforderliche, die Strafbarkeit begründende, herabsetzende Bewertung des Opfers nicht. "
Sofern es nur ums Schocken gegangen ist, wäre das dann nicht eine angedrohte Strftat (§177 StGB Sexueller Übergriff)? Angst aufgrund angedrohter Straftaten wäre möglicherweise §241 StGB Bedrohung.