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Anwalt: âWie Kleinlich wollen Sie sich vor Gericht verhaltenâ
GF: âJa.â
Zeit fĂŒr einen provokant-unpopulĂ€ren Take :) :
Klar, mit 'Porsche', 'GeschĂ€ftsfĂŒhrer' und dieser Spitzen-Argumentation vor Gericht hat der Typ den Wettbewerb der öffentlichen Meinung natĂŒrlich direkt komplett verkackt.
Ich glaube aber, dass trotzdem viele, die ihn nun mit berechtigtem Spott ĂŒbergieĂen, an seiner Stelle ehrlicherweise Ă€hnlich gehandelt hĂ€tten:
Sein komischer Porsche ist ein Teil seiner VergĂŒtung (einen Teil seiner Kohle gibt es vom Arbeitgeber 'gebunden' als Rate fĂŒr den Firmenwagen). Nun fĂ€llt dieser weg. Er bekommt also nur noch einen Teil seiner VergĂŒtung. Nun denkt er sich, dass er nicht derjenige sein will, der den Schaden hat, da er ihn nicht zu verantworten hat und verklagt den eigentlichen Verantwortlichen auf EntschĂ€digung. Unsympathisch? Absolut! Geldgeil? Absolut! Aber eben auch nicht exotisch. Viele andere wĂŒrden Ă€hnlich denken, wenn sie statt 1000⏠plötzlich nur noch 500⏠bekommen sollen.
Ich zitiere aus dem Urteil:
Es ging nie darum, dass GF Schickhose nun auf Ewigkeit einen CitroĂ«n (PFUI!) fahren muss, als sei er ein ungewaschener Geringverdiener. Es ging um den Ăbergangsmietwagen bis (mutmaĂlich) ein neuer Porsche beschafft werden konnte.
So wie ich das lese wollte die KlĂ€gerin (Arbeitgeberin von Herrn Schickhose) mehr Geld fĂŒr die Mietkosten von der Beklagten (mutmaĂlich die Versicherung des Unfallverursachers) haben, als diese anrechnen wollte.
Letztlich haben sich hier ein Unfallgegner und eine Versicherung um die Höhe! einer Erstattung gestritten. Ob das hier angesprochene Instrument der NutzungsausfallentschÀdigung jetzt von Herrn Schickhose, der Firma oder einem gewieften Anwalt gekommen ist, wissen wir auch nicht. Letztendlich ist das hier brutal langweiliger Klagealltag in Deutschland.
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
Das habe ich auch nicht behauptet. Aber auch fĂŒr diese Ăbergangszeit verliert er einen Teil seiner VergĂŒtung durch Ausfall des Fahrzeuges. Wie er dabei allerdings fĂŒr die Differenz zwischen Porsche und Citroen auf 175⏠pro Tag kommt, erschlieĂt sich mir nicht so wirklich. Aber dem Gericht ja offenbar ebenfalls nicht :)
Das ist tatsĂ€chlich ein interessanter Ansatz! Und mit dieser Argumentation, dass der GF eine geldwerte EinbuĂe (=Schaden) durch den Ersatzwagen bei seinem Einkommen hat, hĂ€tte der GF vielleicht auch eine Chance auf Schadensersatz gehabt.
Da ist allerdings viel prozessual gelaufen (wer kann eigentlich den Anspruch rechtlich geltend machen) und es ging hier um Mietwagenkosten vermischt mit Nutzungsausfall.
175⏠sind der (pauschale) Tagessatz fĂŒr Nutzungsausfall bei Fahrzeugen, die in die höchste Klasse (A - kleine Schrottmöhre bis L - Luxussegment gegliedert) eingeordnet werden.
NutzungsausfallentschĂ€digung bekommt man fĂŒr die Tage, an denen man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, aber kein anderes Fahrzeug zur VerfĂŒgung hat. Durch die Anmietung des Ersatzfahrzeugs (das fĂŒr die gesamte Ausfallzeit zur VerfĂŒgung stand), ist jedoch ein Fahrzeug da. Damit funktioniert es nicht, hier diesen Nutzungsausfall geltend zu machen. Wieso die Versicherung nicht die komplette Zeit anerkannt hat, weiĂ ich nicht. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass das neue Fahrzeug fĂŒr den GF schneller hĂ€tte besorgt werden können.
Hier hat der GF/die Arbeitgeberin versucht, die Differenz zwischen der Nutzungsausfallpauschale und den Mietwagenkosten einzuklagen.
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
Hab Schnappspralinen, nur fĂŒr dich!
*Schnapspralinen
Ich war gerade in der Gegend und habe gehört du gibst ne Runde Schnapspralinen aus?
Aber er soll sie doch schnappen!
Super Kommentar, vielen Dank!
E: klingt vllt sarkastisch, ist aber tatsÀchlich ernst gemeint. Sehr konstruktiv und gelernt habe ich auch.
Freut mich. Dann ist meine Erfahrung, nachdem mir in drei Jahren hintereinander jeweils jemand ins Auto gefahren ist nicht umsonst đ
Aber, was ich nicht verstehe: der Text liest sich, als habe das Unternehmen fĂŒr den Ausfall des Porsches einen Ersatzwagen gemietet.
Aber er ist doch GF? Er kann doch entscheiden, welche Autos das Unternehmen anmietet?
Nicht zwingend. Lass ihn GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer Niederlassung sein, aber die Fahrzeuge kommen zentral von der Muttergesellschaft. Oder er ist nur ein GeschĂ€ftsfĂŒhrer von mehreren.
Er hat doch einen Ersatzwagen erhalten. Klar, die Autos sind unterschiedlich aber dennoch in einer vergleichbaren Luxusklasse. Der Unterschied trat also vor allem im Kopf des KlÀgers auf, nicht aber in der RealitÀt.
Wenn er einen ranzigen VW Golf von 2001 bekĂ€me, hĂ€tte er dagegen sicherlich erfolgreich vorgehen können. Aber einen Luxus-SUV als Ersatz fĂŒr einen Luxus-Sportwagen zu bekommen scheint mir durchaus tolerierbar.
Naja, ein DS 3 ist ein 4 Meter langer Mini-SUV, also unterhalb Golf-Klasse mit einem Grundpreis von 30 bis 40k.
Selbst der gĂŒnstigste Porsche (Macan) ist da min. 2 Fahrzeugklassen drĂŒber und fĂ€ngt erst bei 80k an.
Vom Wert hat sich dieser Teil seiner ArbeitsvergĂŒtung also halbiert. Das Gericht hat entschieden, dass der Unterschied zumutbar ist, aber der Unterschied ist schon da.
Das sind 2000 Mark. 4000 Ostmark. 40000 Ostmark aufm Schwarzmarkt.
Von den bisherigen !ich_iel@feddit.org-Pfostierungen hÀtte man 0.002680 % der DDR entschulden können.