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this post was submitted on 11 Nov 2023
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Mittlerweile ist der zweite Landesverband gesichert rechtsextrem und der nächste wird beobachtet, wieviele brauchst du noch?
Ich? Gar keine. Ich bin kein Richter, der über da Verbot entscheidet.
16 schätze ich mal. Parteiverbote sind halt schwer und wenn "nur" 2 von 16 Landesverbänden rechtsradikal und der Bundesverband auch nicht, dann wird es sehr schwer zu argumentieren, dass es die ganze Partei ist.
Man könnte aber natürlich überlegen erstmal nur ein Verbot der Verbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt anzustreben. Allerdings ist "gesichert rechtsradikal" soweit ich das verstehe auch nicht mit "gesichert verfassungsfeindlich" gleichzusetzen. Insofern wäre ich mir nichtmal sicher, dass das klappt.
Vor 'er Weile in einer Reportage einen Juristen gesehen, der meinte, dass Parteien und andere Organisationen völlig problemlos für die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten können, wenn sie das nur gewaltfrei machen. Völliger Schwachsinn, meiner Meinung nach, aber so scheint hierzulande die Juristik und Politik zu ticken.
Naja, die Frage ist halt, es ist halt immer problematisch Meinungen zu beschränken und zu fest will man die Definition von was "freiheitlich-demokratisch" ist, auch nicht machen. Wenn man streng nach der Definition geht, müsste man sonst auch gegen Menschen, die z.B. einen Gesellschaftsrat fordern (wie die letzte Generation) vorgehen. Demarchie ist eben keine Demokratie.
Insofern finde ich die Grenzen, die das Grundgesetz da setzt schon sinnvoll. Man darf halt nicht vergessen, dass das unterschiedliche Grenzen für völlig unterschiedliche Maßnahmen sind. Nur weil der Staat eine Gruppierung nicht verbieten kann, heißt das nicht, dass der Staat nichts gegen die von der Gruppe verbreitete Ideologie tun kann. Z.B. hat man ja mit dem Radikalenerlass durchaus effektiv verhindert, dass Linksradikale und Tankie in Behörden zu viel Einfluss bekamen (ob das die Diskriminierung gegen unproblematische Linke Wert war ist eine andere Frage). Sowas könnte und sollte man jetzt wahrscheinlich wiederholen und gegen die AfD richten.
Im Grundgesetz Artikel 20 steht auch: "(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Leute wie Maaßen zeigen doch wie weit die ihre Tentakel bereits im Staatsapparat haben. Wirst aber nicht als Held gefeiert werden, wenn du was gegen die unternimmst, nachdem das Verbotsverfahren gescheitert ist, sondern selber in den Knast wandern.
Selbstverständlich und zu Recht. Das Widerstandsrecht greift erst sehr spät. Das ist für Leute wie Elser oder Staufenberg gedacht. Maßen (oder die AfD) sind weit außerhalb dessen, gegen das du Widerstand leisten darfst. Über das Widerstandsrecht zu reden ist eine ziemlich sicherer Weg, wenn man Juristen echt nerven will . Anscheinend dichten Laien wie du (oder ich, habe das auch mal gemacht) da sehr viel Blödsinn rein, in der juristischen Realität greift das Widerstandsrecht aber in kaum einem realistischen Szenario.
Als Kontext: Schlimmer als der Kanzler, unter dem das Widerstandsrecht verabschiedet wurde, ist Bernd Höcke auch nicht. Es sollte also klar sein, dass wir hier über völlig andere Leute als die AfD reden. Vielleicht ist das in zehn Jahren anders - die AfD wir ja immer rechter - aber Stand heute kannst du das vergessen.
Auch das mit der "andere Abhilfe nicht möglich ist" geht weit. Polen hat ja z.B. gerade (vermutlich) gezeigt, dass man so eine Partei auch wieder loswerden kann.
Es bleibt also erstmal dabei, dass wir die AfD nur mit Gegenrede und rechtsstaatlichen Verfahren gegen einzelne Mitglieder und Verbände bekämpfen können. Angesichts von deren Inkompetenz sollte das aber reichen.