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Protestaktion mit Tora-Verbrennung in Stockholm abgesagt
(www.tagesschau.de)
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Naja, ist jetzt keine völlig absurde Vorstellung.
In Deutschland wurden Ausnahmegenehmigungen fürs Schächten z. B. ausschließlich an Juden vergeben, nicht jedoch an Moslems, bis Karlsruhe das kassiert hat. Kopftücher sind für Moslems im Staatsdienst in vielen Bundesländern wegen des Neutralitätsgebots verboten, aber Nonnenhabite und obligatorische Kreuze kein Problem.
Ich bin sicherlich kein Experte für schwedisches Verfassungsrecht, aber zumindest in Deutschland hätte mich eine solche Entscheidung absolut null überrascht.
In Deutschland würde wahrscheinlich sowohl eine Koran- als auch eine Torahverbrennung unter §166 StGB fallen. Eine Bibelverbrennung dagegen möglicherweise nicht, weil die Christen in Deutschland keinen Aufstand machen würden deswegen und darum der öffentliche Friede nicht gestört ist.
Definitiv, da war ich undeutlich.