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this post was submitted on 04 Jul 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Nein, Beispiel Paderborn. Dort wird demnächst ein neuer Erzbischof gewählt. Das Wahlprozedere ist vom Preußenkonkordat geregelt -- einem Staatsvertrag zwischen der katholischen Kirche und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Peußens (also in diesem Falle NRW). Dort wird u.a. festgelegt, dass Hendrik Wüst als Ministerpräsident den neugewählten Erzbischof bestätigen muss.
Das ist deutlich mehr Einflussname als, wenn z.B. demnächst der Präsident des BVB neu gewählt würde -- und das obwohl der BVB demnächst mehr Mitglieder hat als das Erzbistum Paderborn.
Klar, er darf dann den bestätigen, der von der Kirche bestimmt wurde. Er kann ja gerne mal versuchen, jemanden zum Bischof zu machen, den der Papst nicht haben will. Viel Spaß dabei. 😉
Tatsächlich funktioniert kirchliches Wahlrecht häufig so: der Papst legt eine Liste von drei Kandidaten vor, das Diözesankapitel wählt einen daraus. ODER sie wählen keinen von der Liste und zwingen den Papst, weitere Vorschläge zu machen, bis ihnen ein Kandidat passt.
Ebenso kann der Ministerpräsident den Gewählten einfach ablehnen und damit eine Neuwahl erzwingen, bis ihm das Wahlergebnis passt.
Wenn es ihn interessieren würde, heißt das natürlich. Wenn es ihn nicht interessiert, nicht er einfach nur ab...