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Thurgauer trinkt bei sich zu Hause – Fahrausweis weg
(www.bluewin.ch)
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Und genau das passiert ja: Die Polizei hat den Verdacht, dass der Kerl Alkoholiker ist. Und daher untersagt sie ihm vorerst das fahren bis er bei einem entsprechenden Arzt vorstellig war und sich dort hat untersuchen hat, um festzustellen, ob er zu viel trinkt oder nicht. Ein ähnliches Werkzeug haben wir bei uns eigentlich mit der MPU, deutsche Behörden wenden sie nur zu selten an
Dann soll die Polizei auch gefälligst die Kosten übernehmen und erst nach positivem Test vom Arzt den Führerschein entziehen.
Warum sollte die Polizei die Kosten übernehmen, wenn jemand unter Alkoholeinfluss so auffällig geworden ist, dass er einen Polizeieinsatz provoziert? In allen anderen Bereichen wird dir auch die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Maschinen direkt entzogen, wenn du auffällig wirst und es gibt überhaupt keinen Grund, warum man das im Autoverkehr anders machen sollte
Man muss nicht unter Alkoholeinfluss stehen um den griesgrämigen Nachbar zum Anruf bei der Polizei zu provozieren.
Man merke sich: bloß nicht auffällig werden (laute Musik um 22 Uhr). Jetzt ist es nur der Führerschein, beim zweiten Mal aber bitte gleich ins Umerziehungslager. Und auch nicht auf die Perfidität der Argumentation eingehen, denn schließlich war ja gerade der Umstand, dass der Mann überhaupt nicht auffällig war (trotz 2 Promille), der Grund für die Zwangsmaßnahme.
"Die Polizei" wäre in dem Fall der Steuerzahler. Sehe ich ehrlich gesagt auch nicht ein dass ich für die Risiken des Alkoholkonsums anderer aufkommen soll.