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OLG HH: Kununu muss Klarnamen von Bewertenden nennen
(www.lto.de)
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Lol ja klar, aber als Arbeitnehmer willst du ja nicht unbedingt, dass dein Arbeitgeber weiß, dass du ihn arg beschissen findest. Eine anonyme Rezension steht da ja häufig am Ende einer längeren Kette vergeblicher Versuche, was zu verbessern... Bei solchen AGs namentlich als der Querulant bekannt zu sein ist dann halt ätzend.
Da muss ich dir leider zustimmen.