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OLG HH: Kununu muss Klarnamen von Bewertenden nennen
(www.lto.de)
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Zumindest das nachweisen der Arbeit ist einfach über Vertrag und Gehaltsabrechnung.
Lol ja klar, aber als Arbeitnehmer willst du ja nicht unbedingt, dass dein Arbeitgeber weiß, dass du ihn arg beschissen findest. Eine anonyme Rezension steht da ja häufig am Ende einer längeren Kette vergeblicher Versuche, was zu verbessern... Bei solchen AGs namentlich als der Querulant bekannt zu sein ist dann halt ätzend.
Da muss ich dir leider zustimmen.
Der Punkt ist doch ein anderer: Du willst ja als Arbeitnehmer in einem aktiven Arbeitsverhältnis gar nicht, dass dein Arbeitgeber weiß, dass und wie du ihn bewertet hast. Denn die Chancen sind groß, dass dein Chef es nicht so knorke findet, wenn du "leider schlechtes Management" in deine Bewertung schreibst, selbst wenn es stimmt