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[-] bob_lemon@feddit.de 6 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

In deinem Link geht es um Einbürgerung, die gute Frau braucht aber erstmal eine Aufenthaltserlaubnis. Dazu finde ich beim Auswärtigen Amt grad nichts, aber Antrag24 schreibt dazu:

Um eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen zu können, müssen im Vorfeld zahlreiche grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen:

  • das Erreichen des 18. Lebensjahrs
  • der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland
  • die Versicherung, dass beide Partner in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft eingehen
  • der Beleg, dass der ausländische Ehepartner der deutschen Sprache mächtig ist (Grundkenntnisse gemäß Sprachniveau A1)
  • der Ausschluss schwerwiegender Ausweisungsgründe sowie eines etwaigen Einreise- und Aufenthaltsverbots
this post was submitted on 28 Jul 2023
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