Einstellung vorgeschlagen wegen geringfügigkeit.
Definierte geringfügigkeit laut artikel: ca. 2.000.000€. In Worten zwei Millionen Euro. Bei mehr als 5000 erfassten fällen von Betrug und Steuerhinterziehung.
Was daran geringfügig sein soll erschließt sich mir nicht. Aber wahrscheinlich wird da jemandem gedroht das das Verfahren doch eingestellt wird sonst... Anders kann ich mir den Sinneswandel nämlich nicht erklären.