Über den Asyl Helferkreis habe ich auch von Behörden gehört die von in Syrien gesuchten Personen verlangt haben, einen syrischen Pass (der ein syrisches Jahresgehalt kostet) in der syrischen Botschaft zu beantragen. Das geht aus offensichtlichen Gründen nicht. Streng genommen wäre das auch ein Versäumnis und somit eine Vorstrafe. Der Grund dafür ist nicht Ausschlag gebend.
Dass hier eine Handlungsanweisung vorliegt die dies unterbindet ist eine Ausnahme, welche auch noch gerne ignoriert wird.
Hier werden die Gesetze bis zum Anschlag genutzt um die persönliche Einstellung von bestimmten Behördenmitarbeitern zu befriedigen.
Wie zuverlässig sind denn die Behörden in Gambia?