Du musst laut PreisangabenVerordnung den tiefsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Aber der kann problemlos dauerhaft reduziert sein. Wie nebenan gesagt: das bezieht sich auf den UVP. Der einzige der dich zwingen kann zum UVP zu verkaufen ist der Lieferant/Hersteller. Wenns dem egal ist, kannst du dauerhaft reduziert verkaufen, warum nicht?
er einzige der dich zwingen kann zum UVP zu verkaufen ist der Lieferant/Hersteller.
Das ist gar nicht so einfach wie man glaubt. Bei uns beschweren sich immer wieder Händler dass Konkurrenten weit unter UVP (teilweise unter EK) verkaufen, wenn einer es zu Doll treibt kann man als Hersteller mal androhen dass der künftig schlechtere Konditionen bekommt - aber viel mehr kann man kaum tun.
In aller Regel ist das eine Reduzierung mit Bezug auf die UVP.
Das ist meines Wissens nach jetzt nicht illegal.
Denn wenn die das Gerät dauerhaft billiger als die UVP verkaufen wollen können sie das gern tun, und dass sie dann hinschreiben dass die UVP des Herstellers höher ist, ist auch recht standard.
Zwar eine Ausbahme, aber da es um Amazon geht: es gibt insbesondere für Bücher das Buchpreisbindungsgesetz, das alle Händler verpflichtet sich an den festgelegten Preis zu halten.
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