Die Wahrscheinlichkeit durch den Gebrauch von Soulseek strafrechtlich belangt zu werden schätze ich doch als sehr gering ein (Aussage natürlich ohne Gewähr).
Zum einen werden dort zum Großteil keine bis wenige Mainstream-Inhalte verteilt, zum anderen ist das Netzwerk der breiten Masse doch eher sehr unbekannt, weshalb Kanzlein ihren Fokus wohl auf andere Netzwerke legen.
Und wie du bereits sagtest nutzt mal im Zweifel einen VPN oder Tor und Proxychains, obwohl man zweiteres wohl eher nicht mit dem Nutzen eines Filesharing-Netzwerkes belasten sollte.
Aber wenn wir den historischen Kontext vergessen laufen wir eher Gefahr, dass sich Geschichte wiederholt oder sehe ich das falsch?