Wehrhafte Demokratie

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Demokratie ist leider nicht selbstverständlich. Diese Community ist für alle, die bereit sind liberale Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit zu verteidigen und um die im Laufe der Geschichte gefallenen Helden zu würdigen. Schwurbler, Monarchisten, Nazis, Tankies und andere Fans von Autokratischen Systemen oder Personen, die den Begriff „Demokratie“ beschmutzen sind nicht erwünscht.

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Rechtsanwalt Lukas Bastisch, der eine der Angeklagten vertritt, bezeichnete die Einleitung des Verfahrens gegenüber »nd« als »Auslieferungshindernis«. Der GBA habe bereits vor der Anklage betont, »dass dem deutschen Strafverfahren der Vorzug zu geben ist«. Bastisch betont: »Die formelle Bestätigung durch das zur Entscheidung für die Auslieferung zuständige Gericht steht noch aus.«

Nicht angeklagt wurde Zaid A., ein syrischer Staatsbürger, der sich ebenfalls gestellt hatte. Gegen ihn hat die Bundesanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragt. Derzeit liegt gegen ihn ausschließlich der Europäische Haftbefehl aus Ungarn vor. Laut seiner Anwältin ist noch unklar, welches Gericht über seine Auslieferung entscheiden wird.

Die Verteidigung kritisiert die Anklage scharf, insbesondere die juristische Bewertung einzelner Taten. Der GBA werte zwei der Angriffe auf Neonazis in Budapest als versuchten Mord. »Selbst die drakonische, politisch agierende ungarische Justiz hat bei diesen Taten gerade keinen Tötungsvorsatz gesehen«, heißt es in der Mitteilung der Verteidigerinnen. Bastisch ergänzt: »Die gegenüber meiner Mandantin erhobenen Vorwürfe sind rechtlich nicht haltbar. Der Generalbundesanwalt ist mit dem Vorwurf der Begehung eines versuchten Tötungsdeliktes bereits im Ermittlungsverfahren gescheitert. Die Vorwürfe werden nun durch das OLG Düsseldorf kritisch zu prüfen sein.«

Kritik kommt auch hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit: Dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführt werden soll, hält die Verteidigung für politisch motiviert. Zwar hatten sich zwei der Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen gestellt, doch die Mehrheit der Angeklagten habe ihre sozialen Bindungen in der Nähe von Jena. Ein Bezug der Vorwürfe zu NRW bestehe nicht.

»Insofern drängt sich der Eindruck auf, dass eine Anklage beim OLG in Jena gezielt nicht erfolgen sollte, weil in dieser Region Bedrohungen und Übergriffe durch rechte Kräfte Alltag sind«, heißt es in der Stellungnahme der Verteidigung. Die antifaschistische Szene sei dort entsprechend stark organisiert. Der GBA scheine »eine Verhandlung in einer Stadt, in der den Angeschuldigten die Unterstützung durch ihre Familien, Freundinnen und breite Solidarität von Antifaschistinnen sicher ist, (...) vermeiden zu wollen«. Diese Unterstützung zeigte sich zuletzt Mitte Juni bei einer Demonstration in Solidarität mit den Angeklagten des »Budapest-Komplexes«. Laut Veranstalter*innen nahmen daran rund 10 000 Personen teil, der MDR sprach von »mehr als 5000 Menschen«.

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Das Clubhaus von „Voice of Anger“ ist weiterhin aktiv als überregionaler Treffpunkt für die militante Neonaziszene. Wieder reisten am Pfingstwochenende Rechtsradikale aus dem ganzen Bundesgebiet zu einem Konzert an. Wieder lässt sie die Polizei gewähren – trotz Verbot.

Sie reisten zwischen 18:00 und 20:00 Uhr in einigen PKW an. Während die meisten davon auf dem Parkplatz der Kleingartenanlage abgestellt werden konnten, mussten einige aus Platzmangel ausweichen und entlang der Talstraße parken.

Der Großteil der Besuchenden reiste dabei überregional und aus dem ganzen Bundesgebiet an, auch ein Fahrzeug aus Italien war vor Ort.

Vom Gelände der Kleingartenanlage selbst war Musik zu vernehmen, während einige der Faschist*innen durch die Kleingartenanlage spazierten und der Aufbau eines Pavillons am Clubhaus zu beobachten war.

Die Polizei indes hatte an allen Zufahrten nach Buxach-Hart Verkehrskontrollstellen eingerichtet und winkte vereinzelt Autos heraus. Ein ziviles Fahrzeug fuhr den Parkplatz der Kleingartenanlage ab. Eine Intervention fand aber zumindest bis 21:30 Uhr nicht statt, so dass die Rechtsextremen ungestört feiern konnten.

Das ist erstaunlich, da die Stadt Memmingen in Absprache mit der zuständigen Polizei im Vorfeld des Konzerts eine Allgemeinverfügung erließ, die sämtliche nicht angezeigten und nicht genehmigten öffentlichen Vergnügungen im gesamten Stadtgebiet über das Pfingstwochenende verbot.

Die Verfügung sollte der Polizei eine niedrigschwellige Auflösung der Szenefeier ermöglichen. Stattdessen deklarierten die Rechtsextremen ihre Veranstaltung als private Geburtstagsfeier – mit Erfolg. Die Polizei ließ sie gewähren und ermöglichte so ein Konzert von Rechtsrock-Fans im hohen zweistelligen Bereich.

Dabei ist es ein alter Hut, dass Neonazis ihre Konzerte, Feiern und Treffen als Geburtstagsfeiern deklarieren, um der Polizei eine Auflösung zu erschweren. Das gilt auch für die Allgäuer Szene, die diese Taktik schon seit bald 40 Jahren anwendet. In jüngerer Zeit etwa setzten die Neonazis so am 30. März 2019 eine Veranstaltung in ihrem Schrebergarten-Clubhaus durch.

Trotzdem übernimmt die Polizei diese Deutung und erklärt auf Anfrage, es habe sich um „um eine private Geburtstagsfeier mit geladenen Gästen“ gehandelt.

Und das, obwohl der Polizei Erkenntnisse vorliegen, „dass auch nicht geladene Personen teilgenommen haben“ und „auch Live-Musik gespielt“ wurde.

Diese jedoch war, so bewertet es die Polizei, „für unbeteiligte Dritte nicht wahrnehmbar. Somit entfaltete die Veranstaltung keine Außenwirkung.“

Zugleich müsse man aber erst noch ermitteln, „ob und in welchem Umfang die Veranstaltung öffentlich zugänglich war.“ Doch selbst, wenn sich diesbezüglich die Auffassung der Polizei noch ändern sollte, würde lediglich für den Veranstalter ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit fällig.

Auf Fotos, die „Allgäu rechtsaußen“ vorliegen, sieht man Mitglieder von „Orgullo Sur“, der bekanntesten und beliebtesten Rechtsrock-Band aus Chile auf der Bühne im Clubhaus. Hinter ihnen ist ein Banner mit dem Motto des Konzerts zu sehen: „Angry, live and loud“.

Es ist bereits die vierte Auflage dieses Formats, seit „Voice of Anger“ 2017 auf einem Gehöft im benachbarten Landkreis Ravensburg, das kurz zuvor in das Eigentum eines ihrer Anhänger überging, die Serie begann und schon 2018 nachlegte.

Auch damals scheiterte die Polizei mit einer Auflösung – oder begnügte sich gleich mit der Regelung des Verkehrszuflusses zum Parkplatz. Jedes dieser beiden Konzerte zählte 200 bis 250 Teilnehmende.

Schon damals zogen die Konzerte Anhänger einer international vernetzten militanten Neonaziszene ins Allgäu. Schon das Lineup sprach Bände. Etwa das 1988 gegründete Rechtsrock-Urgestein „Mistreat“ aus Finnland, dem enge Kontakte zu den Hammerskins, einer selbsternannten Elite militanter Neonaziskinheads, nachgesagt wird.

Oder „Kommando Skin“, die bereits vor einem Banner von „Blood&Honour Deutschland“ und anderer einschlägiger Symbolik spielten. „Blood&Honour“ (B&H) ist in Deutschland seit Jahren verboten, aber weiter aktiv.

Es organisierte ein Millionengeschäft mit der Verbreitung von neonazistischer Musik, brachte aber auch Terrorkonzepte und -anleitungen über Zeitschriften, Booklets und Liedtexte in Umlauf und koppelte diese mit den Aufrufen, zur Tat zu schreiten – was dann unter anderem der NSU auch mörderisch umsetzte und dafür auf Unterstützung aus den Kreisen von B&H setzen konnte.

Auch beim diesjährigen „Angry, Live and Loud“ stehen die angekündigten Bands weiter für einen eng vernetzten internationalen und militanten Neonazi-Untergrund, dem auch „Voice of Anger“ selbst zuzurechnen ist: „Orgullo Sur“ aus Chile, „Total Annihilation“ aus den USA, „Sun City Skins“ aus Mexiko sowie „Smart Violence“ aus NRW.

Beobachter*innen verorten auch etwa „Orgullo Sur“ im Umfeld von Blood&Honour. Der Sänger der „Sun City Skins“ aus Mexiko nahm 2022 eine gemeinsame CD mit dem Sänger von „Orgullo Sur“ auf. Die US-Band „Total Annihilation“ brachte schon 2015 eine Split-CD mit „Orgullo Sur“ und 2022 dann mit „Smart Violence“ aus NRW heraus.

Beide Platten erschienen bei „Oldschool Records“ im Allgäu. Für dieses Label zeichnet sich mit Benjamin Einsiedler eine Führungsfigur von „Voice of Anger“ verantwortlich, der als umtriebiger internationaler Produzent, Verleger und Händler von Rechtsrock-Musik und -Merchandise im Allgäu Millionen umsetzt.

Dort erschienen auch die sonstigen Veröffentlichungen von „Smart Violence“. Frontmann ist der umtriebige Michael Brosch, der etwa bei den von Einsiedler produzierten „Prolligans“ oder auch „Sturm 18“ spielte. Die 18 steht für Adolf Hitler.

Dass dafür auch „Voice of Anger“ steht, machte in der Nacht zu Pfingsten ein Konzertteilnehmer aus Österreich erneut deutlich, der außerhalb des Kleingartengeländes – laut Polizei öffentlich – eine Hakenkreuzfahne schwang.

Die Fahne wurde sichergestellt und der 21-Jährige kassierte eine Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es sollte die einzige offizielle Störung des „Geburtstags“ bleiben, die sich die Neonazis an diesem Abend gefallen lassen mussten.

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Drei Wochen nach dem Angriff auf ein Fest für Vielfalt in Bad Freienwalde wird der Christopher Street Day in zwei Brandenburger Städten gefeiert. Die Veranstalter rechnen mit einer Gegendemo.

In Falkensee und Wittenberge wird am Samstag ein „Christopher Street Day“ (CSD) für Vielfalt und Toleranz gefeiert. In Falkensee im Havelland erwarten die CSD-Organisatoren auch eine Gegendemo der Gruppe „Jung und stark“, deren Mitglieder dem Bundesinnenministerium zufolge dem gewaltbereiten rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind.

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FragDenStaat Recherche: "Die größte Gefährdung für die Demokratie geht von rechts aus." - Dieser Satz kam Dobrindt nicht über die Lippen, obwohl sein Ministerium es ihm in einem Leitfaden nahegelegt hatte. Stattdessen zeigte Dobrindt verfälschte Grafiken zu Linksextremismus

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Die nicht-binäre Person Maja T. ist nach Angaben der Partei Die Linke in ein Haftkrankenhaus in Ungarn verlegt worden. Der Gesundheitszustand verschlechtere sich rapide, heißt es von der Linken.

Der Fraktionschef der Partei im Europaparlament, Martin Schirdewan, fordert die sofortige Rückführung nach Deutschland.

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geteilt von: https://feddit.org/post/15019877

Es ist ein Urteil, das bei vielen Menschen für Entsetzen sorgt. Dan Rachow, ehemaliges AfD-Mitglied und langjähriger Greifswalder Polizist, darf trotz Amtsmissbrauchs wieder in den Polizeidienst zurückkehren. Das Verwaltungsgericht Greifswald stufte die rechtswidrige Datenabfrage politischer Gegner lediglich als „mittelschweres Dienstvergehen“ ein – und nicht als Grund, ihn dauerhaft aus dem Amt zu entfernen.1

Die Betroffenen der illegalen Abfragen wurden damals von Rechtsextremen kontaktiert und eingeschüchtert. Als sie sich an die Polizei wandten, mussten die Beamten ihnen mitteilen, dass ihre Telefonnummern offenbar durch eine Person aus dem Polizeiapparat abgefragt worden waren. KATAPULT MV liegen die Akten der Angelegenheit vor.Das Recherchemedium Endstation Rechts berichtete am 24. Juni, dass weitere Betroffene seit diesem Vorfall den Kontakt zur Polizei vollständig meiden. Das Vertrauen in die Behörden sei nicht mehr vorhanden, sagen mehrere von ihnen. Nun besteht die Sorge, dass politisch motivierter Datenmissbrauch künftig nicht konsequent verfolgt wird.

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Es sind wohl eher Hunderttausende, aber Tagesschau hat leider eine Demokratenzählschwäche.

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„Seit heute ist er online, der „The Activists Guide“ – eine neue digitale Plattform, die Menschen dabei unterstützt, sich effektiv für #Demokratie und gesellschaftlichen Wandel zu engagieren.

Unter dem Motto „Auf Dich kommt es an“ bündelt die Seite fundiertes Wissen, praxisnahe Werkzeuge und inspirierende Inhalte für zivilgesellschaftliches #Engagement.“

Soweit offizielle SM-text. Die Seite bietet neben einer sehr langen Liste von NGOs auch eine ChatGPT Schnittstelle, die bzgl. verschiedener Aktionen beraten kann. Und die funktioniert gar nicht mal schlecht. Ich habe mal gefragt, was man jetzt noch gegen Compact machen kann und habe eine verwertbare Antwort bekommen.

https://theactivistsguide.de/

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Wegen Plakaten durchsuchte die Polizei ein Hausprojekt in Görlitz. Doch die nötigen richterlichen Anordnungen fehlten teils, berichten Bewohner:innen.

Es ist kurz nach 6 Uhr morgens, als Dutzende Po­li­zis­t:in­nen am Dienstag vergangener Woche das selbstverwaltete Hausprojekt „Hospi30“ in Görlitz betreten.

Sie suchen Flyer, internetfähige Geräte oder Hinweise auf „die sogenannte Antifa“.

Die Be­woh­ne­r:in­nen werfen der sächsischen Polizei nun vor, sie habe Räume rechtswidrig durchsucht. Außerdem sei der Einsatz unverhältnismäßig gewesen.

Hintergrund der Razzia in der östlichsten Stadt Deutschlands sind laut eines Durchsuchungsbeschlusses, den die taz einsehen konnte, „mindestens 15 Plakate“, die im Mai in Görlitz auftauchten.

Auf diesen wird vor einem lokalen Neonazi gewarnt. Er sei „als gewaltbereit und gefährlich einzuschätzen“, habe sich im Dezember am Angriff auf eine Gruppe Linker beteiligt. Auf dem Plakat sind seine Adresse und ein Foto von ihm zu sehen.

Das Ziel des bei Antifa-Gruppen gebräuchlichen „Neonazi-Outings“: Alle sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz wertet die Plakate hingegen als „gefährdende Verbreitung personenbezogener Daten“, die die Person der Gefahr aussetze, „Opfer von Körperverletzungsdelikten“ zu werden.

Zwei Be­woh­ne­r:in­nen der „Hospi30“ beschuldigt die Staatsanwaltschaft, beteiligt zu sein und hat beim Görlitzer Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse gegen sie erwirkt. Drei weitere Beschlüsse setzte die Polizei zeitgleich in anderen Immobilien durch.

Was genau während der Razzia in der „Hospi30“ passierte, davon gibt es unterschiedliche Versionen. Eine stammt von der Bewohnerin der ersten Wohnung, die die Polizei an diesem Morgen betrat.

Ihren echten Namen möchte sie im Zusammenhang mit der Razzia nicht veröffentlichen. Als die Be­am­t:in­nen ihre Wohnungstür aufbrachen, habe sie noch geschlafen, erzählt die Frau.

„Polizei! Polizei! Polizei!“, schallte es durch ihre Wohnung, kurz darauf umringten bewaffnete Po­li­zis­t:in­nen ihr Bett. „So aufzuwachen ist echt ein krasser Schock“, sagt sie.

Auf Nachfrage hätten die Po­li­zis­t:in­nen ihr erklärt, einen Beschluss gegen die Person zu haben, die in der Wohnung lebe. Wo der Herr denn sei?

Sie habe erwidert: „Hier wohne nur ich allein.“ Daraufhin hätten die Po­li­zis­t:in­nen erst mal herumgedruckst. „Es hat echt ein paar Minuten gebraucht, bis sie eingesehen haben, dass sie in der falschen Wohnung sind.“

Wie das passieren konnte? Für die Bewohnerin unklar. „An meiner Wohnungstür steht nur mein Name. Auch beim Amt ist die Wohnung exakt mit Lage angegeben. Es hätte keine Verwechslung geben dürfen.“

Später habe sie gehört, wie Po­li­zis­t:in­nen darüber sprachen, dass es auf die Perspektive ankomme, welche Wohnung links oder rechts liege.

Ansonsten seien die Beamten aber eher wortkarg gewesen. Warum die Polizei im Haus Wohnungen durchsuchte, habe die Bewohnerin zuerst durch Medienberichte erfahren.

„Als ich den ersten Artikel gelesen habe, hatte ich die Polizei schon mehrfach gefragt, warum sie im Haus sind. Aber uns hat die Polizei nichts gesagt, der Presse schon.“

Eine andere Version dieser ersten Razziaminuten erzählt die Staatsanwaltschaft: Für jede aufgebrochene Wohnung habe es einen Durchsuchungsbeschluss gegeben.

Es sei das „übliche Vorgehen“, den betreffenden Personen diesen vorzulegen. Im geschilderten Fall sei das nicht nötig gewesen, so die Staatsanwaltschaft, „da die Bewohnerin vorerst kein Ziel der Maßnahme war“.

Aber wenn die Polizei einen Beschluss hatte, weshalb legte sie den nicht vor? Und falls sie keinen hatte, weshalb war sie dann in der Wohnung?

Auf Nachfrage der taz heißt es: Das könne derzeit nicht beantwortet werden, noch lägen nicht alle Verfahrensunterlagen vor. „Wir versuchen, aufzuklären, wie der Einsatz genau vonstattenging.“ Die Polizeiinspektion Görlitz, die den Einsatz geleitet hat, äußerte sich nicht auf taz-Anfrage.

Im Verlauf der Razzia kam es zu weiteren Ungereimtheiten. Dabei hätte die Polizei in der WG eines Beschuldigten das private Zimmer seines Mitbewohners durchsucht, ohne einen Durchsuchungsbeschluss vorzulegen.

Dazu erklärt die Staatsanwaltschaft, sie habe vor der Razzia 26 weitere Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, die sich gegen Unbeschuldigte richten.

Ob ein solcher vorgelegt worden sei, könne die Staatsanwaltschaft nicht beantworten.

Zum Schluss ging es dann um die Räume des Vereins Hausundhof im Hinterhof der „Hospi30“. Der Verein verwaltet das Haus, betreibt unter anderem eine Mediathek und einen Umsonstladen.

Die Räume habe die Polizei ebenfalls durchsucht, ohne dem anwesenden Vereinsvorstand einen entsprechenden Beschluss vorzulegen oder zu erwähnen.

Stattdessen sei gesagt worden, es bestehe eine Verbindung zu den Beschuldigten und außerdem sei „Gefahr im Verzug“. Welche Gefahr, das bleibt bislang unklar, die Staatsanwaltschaft äußert sich nicht dazu.

In den Räumen hätten die Ermittler drei Computer konfisziert, ohne das zu protokollieren. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Darstellung.

Der Verein wehrt sich nun juristisch und hat einen Anwalt engagiert. Er halte die Durchsuchung der Vereinsräume nicht nur für unverhältnismäßig, sondern für rechtswidrig, sagt Anwalt Björn Eberling zur taz.

„Wir möchten, dass das Amtsgericht das feststellt.“ Die konfiszierten Computer sollten von den Behörden so schnell wie möglich zurückgegeben werden. Allerdings, räumt Elberling ein, könne es ein paar Wochen dauern, bis das Gericht darüber entscheidet – juristischer Alltag.

Rund 150 Gör­lit­ze­r:in­nen sehen die Durchsuchung in der „Hospi30“ ähnlich kritisch und kamen am Freitag zu einer Solidemo. Anmelderin war Samara Schrenk, Pflegekraft, Mitglied des Linken-Kreisvostands in Görlitz und eine der beiden Politikerinnen, die vergangenen Dezember von Neonazis ins Krankenhaus geprügelt wurden.

Mit der Demo sei die 21-Jährige zufrieden. Aber sie glaube, bei den Durchsuchungen sei es nicht nur darum gegangen, Beweise zu finden.

Es sei „ein Einschüchterungsversuch gegen alle, die sich in Görlitz gegen Neonazis“ einsetzen. Die Razzia wegen der Plakate hält Schrenk für unverhältnismäßig.

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