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Drohnenfotos von Kunstwerken verletzen Urheberrecht
(www.tagesschau.de)
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Der Ort, von dem aus fotografiert wird, muss öffentlich für jedermann zugänglich sein.
Heißt von einer hohen tragbaren Aufstellleiter ist es erlaubt.
Nein. Das wird im Text auch als Beispiel genannt:
Wobei ich es schon finde, dass es einen Unterschied machen sollte, ob die Skulptur ohnehin für jedermann sichtbar ist oder nur durch das Hilfsmittel sichtbar wird (im Beispiel: "hinter einer hohen Mauer"). Das BGH macht da keinen Unterschied und macht ausschließlich den Ort der Aufnahme zum Entscheidungskriteium.
Es macht halt einen Sinn, den privaten Raum zu schützen. Natürlich ist es nicht ok sich eine Leiter zu schnappen und dann in Nachbars Garten zu fotografieren. Oder mit der Drohne über Nachbars Pool filmen. Aber bei Kunstwerken, die in der Öffentlichkeit stehen, macht das alles keinen Sinn. Abgesehen davon, dass du als Laie ja nur schwer den Urheberrechtsstatus eines Kunstwerkes erkennen kannst, baut man so ja auch Fotoverbote für größere Teile des Stadtpanoramas, wenn man nur genug Kunstwerke an gut sichtbaren Orten aufstellt.
Genau.