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Drohnenfotos von Kunstwerken verletzen Urheberrecht
(www.tagesschau.de)
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Wo steht das in deinem Artikel? Warum sollte der EuGH entscheiden, wie das deutsche (!) UrhG zu interpretieren ist?
Ich bin kein Jurist, gehe aber davon aus, dass das deutsche Urheberrecht letztlich eine EU-Richtlinie in nationales Recht gießt, was mir aufgrund des gemeinsamen Binnenmarktes logisch erscheint.
Edit: Wikipedia: Urheberrecht – Europäische Union
dein Link ist kaputt, es fehlt eine schließende Klammer
stimmt grundsätzlich theoretisch, aber die Klausel, um deren Interpretation es da ging, ist nicht von einer EU-Richtlinie vorgeschrieben, EU-Recht erlaubt es den Mitgliedsstaaten, eine Panoramafreiheit zu haben, verlangt es aber nicht und daher auch keine bestimmte Ausgestaltung
Danke für die Erklärung.
Den Fehler Link im Link hab ich behoben.