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Komoot-Paragraf und die Novellierung des Bundeswaldgesetzes
(www.heise.de)
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Es gibt in DE ein freies Betretungsrecht für Wälder, solange es keine NSG- oder FFH-Flächen sind. Und auch wenn ich als Jäger darunter "leide", finde ich das gut.
Das Betretungsrecht ist ja auch gut, aber das heißt noch lange nicht, dass man mutwillig wirklich Alles kaputtrampeln muss, nur weil man sich auch abseits der Wege bewegen darf. Wenn Einzelne in Maßen abseits der Wege unterwegs sind und auch noch darauf achten, keinen unnötigen Schaden anzurichten, passiert ja üblicherweise nichts Schlimmes, aber wenn Touristen in Massen in ein relativ kleines Gebiet einfallen, ist das leider anders.