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Komoot-Paragraf und die Novellierung des Bundeswaldgesetzes
(www.heise.de)
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Das Betretungsrecht ist ja auch gut, aber das heißt noch lange nicht, dass man mutwillig wirklich Alles kaputtrampeln muss, nur weil man sich auch abseits der Wege bewegen darf. Wenn Einzelne in Maßen abseits der Wege unterwegs sind und auch noch darauf achten, keinen unnötigen Schaden anzurichten, passiert ja üblicherweise nichts Schlimmes, aber wenn Touristen in Massen in ein relativ kleines Gebiet einfallen, ist das leider anders.