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OLG HH: Kununu muss Klarnamen von Bewertenden nennen
(www.lto.de)
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Bei Restaurants, Hotels etc. kennt man es ja leider schon: Da gibt es mittlerweile etablierte "Reputationsmanagement"-Anwälte, die dir nach deiner negativen Bewertung erstmal böse klingende Anwaltspost schicken, anzweifeln, dass du überhaupt im Restaurant warst, fordern, dass du für deinen Besuch einen Beleg vorweisen sollst (was du halt bei Barzahlung normalerweise nicht kannst) und dann auch anzweifeln, dass es überhaupt so war und dass du irgendwie beweisen sollst, dass deine Vorwürfe stimmen und dass die Bedienung wirklich unfreundlich war oder dass es wirklich dreckig war. Hast du hingegen ein Foto gepostet, das zeigt, dass es dreckig ist, wird natürlich auf das Hausrecht verwiesen.
Das ist dann meistens der Moment, wo normale Menschen einfach ihre Rezension löschen, nie wieder eine weitere verfassen und das Thema sein lassen.
Und lernen, dass Google-Bewertungen leider keine Aussagekraft mehr besitzen.
Zumindest das nachweisen der Arbeit ist einfach über Vertrag und Gehaltsabrechnung.
Lol ja klar, aber als Arbeitnehmer willst du ja nicht unbedingt, dass dein Arbeitgeber weiß, dass du ihn arg beschissen findest. Eine anonyme Rezension steht da ja häufig am Ende einer längeren Kette vergeblicher Versuche, was zu verbessern... Bei solchen AGs namentlich als der Querulant bekannt zu sein ist dann halt ätzend.
Da muss ich dir leider zustimmen.
Der Punkt ist doch ein anderer: Du willst ja als Arbeitnehmer in einem aktiven Arbeitsverhältnis gar nicht, dass dein Arbeitgeber weiß, dass und wie du ihn bewertet hast. Denn die Chancen sind groß, dass dein Chef es nicht so knorke findet, wenn du "leider schlechtes Management" in deine Bewertung schreibst, selbst wenn es stimmt