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Und vor allem wird es beim Bürgergeld voll angerechnet, da bekommt man also entsprechend weniger Bürgergeld. Zitat: "Hier liefert das Arbeitsministerium einige Beispiele. So stünden einem Ehepaar mit einem vierjährigen Kind 1871 Euro Bürgergeld im Monat zu – enthalten sind jeweils 451 Euro Regelbedarf für die Ehepartner, 318 Euro Regelbedarf für das Kind und 651 Euro für Unterkunft und Heizung. Ausgezahlt werden jedoch nur 1621 Euro, weil die 250 Euro Kindergeld abgezogen werden." [Quelle]

trugu

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