Weil man Balkone ja nicht abschließen kann. Aber ist halt Bayern.
Doof für ihn, aber insgesamt eine sehr interessante Sache: muss das tatsächlich für die erwachsene Ehefrau unzugänglich sein?
Im Gesetz steht, dass die Pflanzen nicht für Minderjährige zugänglich sein dürfen, also in dem Fall für den dreijährigen Sohn. Dass seine Frau mit in der Wohnung lebt ist m.E.n. eher eine Nebeninformation.
Es steht aber nicht dabei, wie alt die Frau ist
Auch wieder war. Ich geh mal von über 21 (18 + 3) aus, da es sonst aus einem anderen Grund ein Fall für den Staatsanwalt wäre.
Weiß man denn, wie alt die Cannabis-Pflanze zum Zeitpunkt dieses Kapitalverbrechens war? Das würde mich nämlich mal ECHT interessieren.
"Wir schalten Live zu unser Reporterin im 9000km entfernten Zianghao. Petra, was kannst du uns zu dem Vorfall sagen?"
Also ein dreijähriger Sohn wird wohl nicht unbeaufsichtigt auf den Balkon gehen, daher vermute ich, dass das in der Hinsicht im Sande verlaufen wird.
Ein anderer Aspekt macht die Sache meiner Meinung nach interessanter: wenn die Pflanze gestohlen werden konnte, war sie womöglich nicht genug durch Zugriff von außen geschützt. Könnte ein Präzedenzfall für alle werden, deren Balkon nicht gut gegen Zugang von außen gesichert ist.
Was zweistelliger Bereich 2 Pflanzen x 200g oder so x 10€ Straßenwert + Herzblut = unbezahlbar ihr Komiker
Ps Um legal und vernünftig zu bleiben muss er sich jezzt halt von ihr trennen danke merkel
Eigenanbau nur für Singles legal.
Man muss eben Prioritäten setzen im Leben, entweder Familie und Kinder (langweilig und teuer, macht doch eh jeder) oder Hampfanbau (spannend und auch teuer, machen nur wahre Gewinner).
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