[-] django@discuss.tchncs.de 3 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

I'd like to rent one, it looks fun.

It should tap before getting the arm broken though.

[-] django@discuss.tchncs.de 13 points 4 days ago

Wenn meine Steuern nicht mal mehr dafür verwendet werden, dass alle Menschen in Würde leben können, dann können wir das auch direkt bleiben lassen. So eine Scheiße macht mich einfach nur wütend.

Sollen sie sich halt umbenennen in Widerlich-Menschenverachtende-Union.

[-] django@discuss.tchncs.de 16 points 4 days ago

Dann bin ich definitiv für abwarten.

[-] django@discuss.tchncs.de 10 points 5 days ago

Ich nutze übrigens Bogenlinux.

[-] django@discuss.tchncs.de 1 points 5 days ago

We have Rust at home!

[-] django@discuss.tchncs.de -1 points 6 days ago

I am sorry, if my words somehow offended you. I never intended them to be interpreted in such a way, nor am I limiting my compassion by skin color or species.

[-] django@discuss.tchncs.de -4 points 6 days ago* (last edited 6 days ago)

Sorry, but the news text read as if this was retaliation for acts which happened a day before. You are telling me instead, they were attacked while chanting and ripping flags, which would make this a different story but still an act of violence.

Edit: could we just stop this whole bullshit and act decent to other sentient beings?

[-] django@discuss.tchncs.de 53 points 6 days ago* (last edited 6 days ago)

Autobahnen sind hässlich und verschandeln die Landschaft, wir sollten die alle abreißen und dann in deutsche Teleportationstechnologie investieren. Bis wir soweit sind, nutzen wir dann Pferdekutschen.

[-] django@discuss.tchncs.de 9 points 6 days ago

Deshalb macht der Postillon auch immer mehr seriösen Journalismus, und hinterfragt die Aussagen, die Politiker*innen äußern. Das ist aktuell quasi DIE Marktlücke in dem Bereich.

[-] django@discuss.tchncs.de 9 points 6 days ago

Und ich dachte schon, du wärst nach Nordkorea in den Urlaub gefahren.

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submitted 2 months ago* (last edited 2 months ago) by django@discuss.tchncs.de to c/cannabis@feddit.org

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So könnten beispielsweise für den Cannabiskonsum in Verbotszonen vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohten bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet. Demnach reichen die Strafen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.

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Düsseldorf - In der Pause einen Joint auf der Büroterrasse rauchen? Das könnte bei einigen Kollegen auf wenig Begeisterung stoßen. Doch dank einer Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung müssen Beschäftigte das nicht länger hinnehmen.

Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, der jetzt eben auch frei von Cannabisdämpfen sein muss. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu ergreifen, etwa durch ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot. Diese Verbote dürfen laut dem Bund-Verlag jedoch nur im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats verhängt werden.

Die Erweiterung der Arbeitsstättenverordnung zielt darauf ab, die Gesundheit von Nichtrauchern zu schützen, da auch passives Rauchen schädlich sein kann. Nichtraucher müssen das Rauchen von Cannabis am Arbeitsplatz nicht tolerieren und dürfen bei der Ausübung ihres Rechts auf einen rauchfreien Arbeitsplatz keine Nachteile erleiden, so der Bund-Verlag.

Ich für meinen Teil habe noch nie jemanden in der Nähe meines Arbeitsplatzes beim Konsum von Cannabis gesehen.

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Bayern tun Bayerndinge:

Einem Penzberger (47) wurden vom Balkon zwei Cannabis-Pflanzen gestohlen. Mit im Haus leben auch die Ehefrau und der Sohn (3). Das rief die Polizei auf den Plan.

Penzberg - Ein 47-jähriger Penzberger erstattete am Montag (19. August) Anzeige bei der Polizei. Dem Mann waren am Wochenende zuvor an seiner Wohnanschrift in Penzberg vom Balkon zwei Cannabispflanzen entwendet worden. Der Mann baute diese dort eigenständig an, heißt es von der Polizei.

Der Stehlschaden liegt laut Polizei lediglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Da allerdings noch die Ehefrau des Anzeigeerstatters und der dreijährige Sohn mit im Haus leben, werde „das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft“, teilt die Penzberger Inspektion mit. Beim Anbau von Cannabispflanzen sei nämlich zu gewährleisten, dass andere Personen - insbesondere Minderjährige - keinen Zugang zu den Pflanzen haben.

Doof für ihn, aber insgesamt eine sehr interessante Sache: muss das tatsächlich für die erwachsene Ehefrau unzugänglich sein? Das ist keine Waffe, sondern eine Pflanze.

Es wäre gut, wenn das gerichtlich geklärt würde. Ich würde was für die Anwaltskosten spenden, vielleicht sollte der DHV da was anleiern, was denkt ihr?

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Die Berliner Bezirke wollen die Cannabis-Anbauvereinigungen partout nicht genehmigen und kontrollieren: Vor vier Wochen hatten schon die Gesundheitsstadträte der Bezirke die Zuständigkeit abgelehnt. Nun weisen auch die Leiter aller zwölf Ordnungsämter die Aufgabe in einem Schreiben zurück. Das als „Gemeinsame Sprachregelung“ bezeichnete Dokument liegt dem Tagesspiegel exklusiv vor.

Interessant die Arbeit der Berliner Behörden mal im direkten Vergleich zum Rest Deutschlands zu sehen.

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Einen Monat nach dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Rheinland-Pfalz erst 13 Anträge auf Zulassung eingegangen. Die Anträge werden derzeit noch geprüft, teilte eine Sprecherin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz mit.

Jedes registrierte Vorstandsmitglied einer Anbauvereinigung muss ein Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Räumlichkeiten der Anbauvereine müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.

Anträge können dort gestellt werden: https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/suchtpraevention/cannabis

Es gibt dort auch nochmal eine Auflistung aller notwendigen Unterlagen.

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Sommerzeit ist Reisezeit.

In Deutschland ist der Besitz sowie der private Anbau von Cannabis seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bzw. straffrei. Doch wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Einblick in die Rechtslagen in verschiedenen EU-Staaten.

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Seit dem 1. Juli können volljährige Personen in Deutschland einen Antrag für einen Cannabis-Anbauverein stellen. Seitdem sind bei der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen 21 Anträge eingegangen. Davon seien bereits acht genehmigt und acht abgelehnt worden, teilte die Kammer mit. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn beispielsweise Vorgaben des Jugendschutzes nicht erfüllt sind - und der Anbau zu dicht an einem Spielplatz oder einer Schule geplant ist. Ein Antrag kann erneut gestellt werden, wenn die Mängel behoben sind.

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submitted 3 months ago* (last edited 3 months ago) by django@discuss.tchncs.de to c/cannabis@feddit.org

Gartenbau zieht nicht mehr so viele Studierende an. Also hat sich die Fachhochschule Erfurt einen Kniff überlegt: Neuer Schwerpunkt ist ab diesem Semester der Anbau von Cannabis.

Ab dem kommenden Semester können sich Studierende an der Fachhochschule Erfurt auf den Anbau von Cannabis spezialisieren. Als Teilgebiet des Bachelorstudiengangs "Gärtnerischer Pflanzenbau" lernen sie, wie sich die Pflanzen züchten und vermehren lassen. Praktika können sie bei Hanfbauern machen.

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submitted 3 months ago* (last edited 3 months ago) by django@discuss.tchncs.de to c/ich_iel@feddit.org

Bonusbildchen:

Anderen Menschen ohne ihr Wissen oder Einverständnis berauschende Substanzen zu verabreichen ist Körperverletzung.

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Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

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